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Gemeinderatssitzung vom 20.06.2023 - Bewertung des Bürgermeisters

Gemeinderatssitzung vom 20.06.2023 - Bewertung des Bürgermeisters (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Gemeinderatssitzung vom 20.06.2023 - Bewertung des Bürgermeisters

Sehr geehrte Bürgerschaft von Schönheide,

 

am Abend des 20.06.23 fand in der Aula der Oberschule eine GR-Sitzung statt, die den Haushaltsentwurf für dieses Jahr beschließen sollte.

 

Leider wurde auf Antrag des AfD-Fraktionsvorsitzenden und Beschluss der Fraktionen von AfD, CDU, SPD und dem Fraktionslosen GR-Mitglied die dazu erforderlichen Tagesordnungspunkte (TOP) von der Tagesordnung genommen, - bei den Gegenstimmen von der UWG-Fraktion und des Bürgermeisters.

 

Somit konnte der Haushalt 2023 nicht verabschiedet werden, obwohl der Entwurf in den letzten Wochen den Bürgern zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt, dem Gemeinderat in einer Infoveranstaltung vorgestellt und durch den zuständigen Verwaltungsausschuss vorberaten und zur Annahme empfohlen worden war. 

Darüberhinaus war der Haushalt - sowie die Folgen eines fehlenden Beschlusses zu diesem - mehrfach Gegenstand von Beratungen des Ältestenrates, - der Fraktionsvorsitzenden.

 

In der Folge wird die Gemeinde mangels erforderlicher Rechtsgrundlage die sogenannten Freiwilligkeitsleistungen nicht finanzieren und damit bis auf Weiteres nur die gesetzlichen Pflichtaufgaben erfüllen können.

 

Dies wird insbesondere für die gegenüber dem Verein „Schönheider Wölfe e.V.“, aber auch hinsichtlich weiterer Vorhaben, wie z. B. für die Wasserversorgung für den Stausee oder hinsichtlich der Rettungstreppe für die KiTA negative Auswirkungen zeitigen.

 

Zudem trifft die Begründung für die Vertagung auch nicht zu, die einzig und allein auf die fehlende Beratungsmöglichkeit vorab durch die Gemeinderäte abstellte. Eine mögliche Zurückweisung in den zuständigen vorberatenden Ausschuss war zudem nicht beabsichtigt. Gemäß § 76 der SächsGemO ist der Haushalt vom Gemeinderat öffentlich zu beraten. Dies sollte eben am 20.06.2023 erfolgen. Eine etwaige vorherige Beratung im Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung verstößt gegen das Gesetz und würde die Bürgerschaft unbeteiligt lassen. Den Beginn der öffentlichen Beratung zu verschieben, weil eine Beratung noch nicht stattgefunden habe, ist anachronistisch und somit komplett widersprüchlich.

 

Der Haushalt ist der Wille oder der Nicht-Wille des Gemeinderates. Mir als Bürgermeister obliegt es, einen tragfähigen und unter den allgemeinen sehr ungünstigen Voraussetzungen

  • der sich ergebenden Folgen des Prüfberichtes des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes für die Rücklagenproblematik der Gemeinde,
  • einer insgesamt und bundesweit schlechter werdenden Finanzlage und
  • der möglichen Herausforderungen von Finanz-, Ukraine- und Energiekrise

zu vollziehen, sofern er vorliegt.

 

Der Beschluss, die Erstellung und die Prüfung der Jahresabschlüsse und der Anlagenbuchhaltung der Jahre 2020-2022 durch objektive und neutrale Außenstehende durchführen zu lassen, ist eine weitere Erfüllung einer Forderung der Bürgerschaft nach Transparenz, wie diese in der Bürgerversammlung im April kommuniziert wurde. Dieser Beschluss wird nun zeitnah vollzogen. Die Ergebnisse und die möglichen Folgerungen werden dann in öffentlicher Sitzung beraten.

 

Selbstverständlich wird die Verwaltung alles in ihren Möglichkeiten stehende unternehmen, um das Gemeindeleben weitest möglich aufrecht zu erhalten. Insbesondere wird sie bemüht sein, aus der Bürgerschaft stammende Initiativen nach Kräften zu unterstützen.

 

Als Bürgermeister danke ich Ihnen für das stärker werdende Interesse der Bürgerschaft an den gemeindlichen Angelegenheiten. Die Gemeinde Schönheide verfügt über Schätze, die reichlich gehoben werden können, das Potenzial hierzu ist wahrnehmbar vorhanden.

 

Und ich freue mich schon darauf, dies gemeinsam mit Ihnen anzugehen!

 

Mit freundlichen Grüßen

Thomas   L a n g

Bürgermeister