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Information der Gemeindeverwaltung

In der 29. Sitzung der VII. Wahlperiode des Gemeinderates von Schönheide, am 1. Februar 2022, wurde unter Tagesordnungspunkt 10 „Abwahl des Stellvertreters des Bürgermeisters / Bestätigung Vorliegen Hinderungsgründe gemäß § 18 SächsGemO“ der Bitte des stellvertretenden Bürgermeisters, Herrn Günter Möckel, entsprochen, ihn von seiner Funktion zu entbinden.

 

Laut darauffolgendem Tagesordnungspunkt 11 sollte durch geheime Wahl eine Neubestellung des stellvertretenden Bürgermeisters erfolgen. Der Kandidat, Herr Gemeinderat Peter Bachmann, erhielt jedoch nicht die erforderliche Stimmenmehrheit.

 

Damit ist laut § 54 Abs. 1 SächsGemO Herr Gemeinderat Günter Möckel als ältester, nicht verhinderter Gemeinderat verpflichtet, die Aufgaben des stell-vertretenden Bürgermeisters wahrzunehmen (Ältestenstellvertreterpflicht).

 

In der 30. Sitzung der VII. Wahlperiode des Gemeinderates, am 29. März 2022, soll ein neuer stellvertretender Bürgermeister gewählt werden.

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