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Standesämter schließen sich zusammen

Im westlichen Teil des Erzgebirgskreises haben die Kommunen einen weiteren bedeutsamen Schritt in der interkommunalen Zusammenarbeit getan. Die Standesämter der Gemeinde Zschorlau/Bockau sowie Stützengrün/Schönheide und Eibenstock schließen sich zu einem Standesamtsbezirk zusammen. Möglich wurde dies durch die entsprechenden Beschlüsse der Stadt- und Gemeinderäte in den jeweiligen Orten. Die Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben im Personenstandswesen sowie zur Erweiterung des Standesamtsbezirks Eibenstock um das Gebiet der Gemeinden Bockau, Schönheide, Stützengrün und Zschorlau und dessen Finanzierung wurde am 15. November 2021 offiziell von den Bürgermeistern der Gemeinden unterzeichnet. Die Zweckvereinbarung regelt neben der Aufgabenübertragung natürlich auch die entsprechende Personalübernahme und die Finanzierung. So werden alle in den bisherigen Standesämtern Beschäftigten quasi 1:1 in das neu gebildete Standesamt übernommen. Demnach werden dann 4 Mitarbeiterinnen einmal mit 0,8 VzÄ, 0,625 VzÄ und 2 x 0,15 VzÄ zukünftig die Aufgaben des Standesamtes erfüllen.

 

Für die Deckung des Finanzbedarfs erhebt dann die erfüllende Gemeinde Eibenstock durch eine entsprechende Umlage. Der Umlageschlüssel entspricht dem Verhältnis der Einwohnerzahlen nach dem Stand der Melderegister zum 31. Dezember des Vorjahres. Alle Gemeinden zahlen jeweils eine Vorausleistung in Höhe von 50 % der Umlage des jeweiligen Vorjahres bis zum 31. Oktober. Die Festsetzung erfolgt dann nach Abschluss des Haushaltsjahres. Den Gemeinden war wichtig, dass die Aufgabe des Standesamtes auch zukünftig in der notwendigen Qualität und mit der Kompetenz aller Mitarbeiter durchgeführt wird. So ist es auch selbstverständlich, dass die Trauzimmer in den jeweiligen Gemeinden auch weiter zur Durchführung von Eheschließungen zur Verfügung stehen. In der Gemeinde Schönheide ist dies die Villa Oschatz, in Stützengrün das Trauzimmer im Rathaus und in Zschorlau ebenfalls das Trauzimmer im Rathaus. Somit werden auch zukünftig die Eheschließungen jeweils in dem gewünschten Ort durchgeführt.

 

Hintergrund des Zusammenschlusses der Standesämter ist die Absicherung der personellen Voraussetzungen für ein Standesamt. Zum einen bestehen sehr spezielle Anforderungen an die Standesbeamten in Bezug auf Ausbildung und Praxiserfahrung. Und zum anderen muss jedes Standesamt mindestens einen Vertreter haben, der ebenfalls alle Voraussetzungen für einen Standesbeamten erfüllt. Gerade Letzteres ist für die Gemeinden allein sehr schwer zu realisieren, da bei vorhandenen Teilzeitstellen kaum noch zu erwarten ist, das entsprechend qualifizierte Personal über Ausschreibungen zu erhalten. Mit dem Zusammenschluss gelingt es allen beteiligten Gemeinden nun, auch langfristig die personelle Absicherung der Arbeit im nunmehr großen Standesamtsbezirk zu gewährleisten.

 

Die Gemeinden Zschorlau, Stützengrün, Bockau, Schönheide, Eibenstock

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