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Pflichtumtausch Führerscheine

Bis zum 19.01.2022 müssen die Geburtsjahrgänge 1953 – 1958 ihren alten Papierführerschein in einen Kartenführerschein tauschen.

 

Ab sofort sind die Antragsformulare für diesen Pflichtumtausch im Eingangsbereich des Rathauses erhältlich oder hier.

 

Der ausgefüllte und mit den nötigen Anlagen versehene Antrag ist zu adressieren an:

Landratsamt Erzgebirgskreis
SG Fahrerlaubnisbehörde
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

 

Benötigte Unterlagen für den Führerscheinumtausch
• 1 aktuelles biometrisches Passfoto
• Kopie des alten Führerscheines und des gültigen Personaldokumentes
• sofern Zuhause aufbewahrt: graue VK 30 des ursprünglichen Fahrerlaubnisantrages (Postkartengröße; wurde bis Ende Mai 1982 ausgehändigt)
• ausgefülltes Antragsformular + Kontrollblatt mit auf den Kartenführerschein zu übertragender Unterschrift
• Wurde der Führerschein nicht durch den Erzgebirgskreis (oder die Altlandkreise ASZ; ANA; MEK; STL) ausgestellt wird eine Karteikartenabschrift (KKA) der ausstellenden Behörde benötigt.

 

Hotline der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Erzgebirgskreis:
Tel. +49 3733 831 5320

 

Informationen zum weiteren Umtausch

Der Umtausch erfolgt für alle Führerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden, nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers.

Führerscheine, die nach dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, sollen nach dem Jahr ihrer Ausstellung umgetauscht werden.

Alle Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, besitzen eine Gültigkeit von 15 Jahren und müssen erst mit Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden. 

 

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend:
• vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
• 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
• 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
• 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
• 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

 

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
• 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
• 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
• 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
• 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
• 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
• 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
• 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
• 2012 bis 18.1.2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

 

Die Befürchtung, dass der Besitzstand von Fahrerlaubnisklassen verloren geht ist unbegründet, da alle vorhandenen Besitzstände in den neuen Führerschein übernommen werden.

Weitere Informationen