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Vereinsförderung

Die Verwaltung der Gemeinde Schönheide weist auf folgende Regelungen zur Förderung der Vereine hin:

 

Der § 6 Abs. 2 der Richtlinie zur Förderung der Vereine in der Gemeinde Schönheide regelt, dass Anträge für Förderungen bis spätestens 30.09. eines jeden Jahres (Ausschlussfrist) für das folgende Haushaltsjahr bei der Gemeinde Schönheide zu stellen sind.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 dieser Richtlinie muss der entsprechende Verwendungsnachweis spätestens sechs Wochen nach Durchführung der geförderten Maßnahme bei der Gemeinde Schönheide vorliegen.

 

Für die Planung des Haushaltsentwurfes für das HH-Jahr 2025 bitten wir daher die Vorstände, auf die Fristen zu achten und diese einzuhalten.

 

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