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Schadstoffkleinmengensammlung 2024 im Erzgebirgskreis

Schadstoffkleinmengensammlung 2024 im Erzgebirgskreis

 

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS) informiert über Termine und Standplätze des Schadstoffmobils.

 

In Schönheide wird das Schadstoffmobil am Dienstag, den 29.10.2024 in der Zeit von 14:15 Uhr bis 16:15 Uhr auf dem Rathausplatz Halt machen.

 

Nähere Informationen zu Terminen und Stellplätzen finden Sie unter www.za-sws.de.

 

 

Entgegengenommen werden Schadstoffe in haushalttypischen Kleinmengen.

Als haushaltübliche Mengen gelten Abfallmengen bis zu 25 kg je Anlieferung. Die Gebindegröße zur Annahme darf dabei 20 l nicht überschreiten. Die Gefäße müssen auslaufsicher verschlossen sein.

(Abfallwirtschaftssatzung Erzgebirgskreis § 15 Absatz 8).

 

Bitte beachten Sie:

 

-             Die gefährlichen Abfälle sind in ihren Originalgebinden zu belassen.

-             Flüssigkeiten sind generell in geschlossenen Behältern abzugeben und niemals zu mischen.

-             Die Abgabe der Schadstoffe darf nur direkt beim Personal am Sammelpunkt erfolgen.

-             Es darf nichts unbeaufsichtigt vor oder nach dem Annahmetermin am Stellplatz abgestellt werden.

-             Leere Farbdosen und vollständig eingetrocknete Farbreste einschließlich eingetrockneter Reste von wasserlöslichen Wand- und Di       spersionsfarben können über den Restabfall entsorgt werden.

-             Leere Kunststoffeimer (z.B. von Wandfarbe) und leere Spraydosen mit einem Recycling-symbol gehören in die gelbe Tonne bzw. in         den Gelben Sack.

-             Mehrmengen aus privaten Haushalten sind vor der beabsichtigten Überlassung an den mobilen Schadstoffsammelstellen unter        Angabe von Art und Menge der gefährlichen Abfälle dem Abfallzweckverband anzuzeigen.

               Der ZAS entscheidet über die Möglichkeit und den Umfang der Annahme.

               Nicht angemeldete Anlieferungen von Abfallmengen über 25 kg bzw. Gebindegrößen über 20 Liter können am Schadstoffmobil ab-      gewiesen werden.

-             Gewerbliche Einrichtungen,die an die öffentliche Abfallentsorgung über den ZAS angeschlossen sind und die Schadstoffsammlung nutzen möchten, haben dies spätestens 5 Werk-tage vor der beabsichtigten Überlassung unter Angabe von Art und Menge der gefährlichen Abfälle dem Abfallzweckverband anzuzeigen (Kontakt über Abfallberater, siehe unten). Der ZAS entscheidet über die Möglichkeit und den Umfang der Annahme. Produktionsabfälle und Abfall aus gewerblicher Tätigkeit sind von der Sammlung ausgeschlossen. Nicht angemeldete Anlieferungen aus gewerblichen Einrichtungen können am Schadstoffmobil abgewiesen werden.

 

Anfragen richten Sie bitte an die Abfallberater des ZAS:

Tel: 037296 / 66 254 oder 03735 / 608 5313

 

 

      

Weitere Informationen