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Besuche des Bürgermeisters

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund wiederholter Anfragen möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass Geburtstagsbesuche durch den Bürgermeister natürlich auch vor dem 90. Jubiläum möglich sind.

Es wird hierfür darum gebeten, der Gemeindeverwaltung rechtzeitig einen Hinweis zukommen zu lassen, damit diese Termine auch eingeplant werden können. Ohne eine Rückmeldung der Jubilare oder von Angehörigen erfolgt ein Besuch erst ab dem 90. Geburtstag.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass die Geburtstagstermine auch im Amtsblatt veröffentlicht werden können. Hierfür wird jedoch eine Einwilligungserklärung benötigt. Diese Erklärung kann durch den Bürgermeister zur Gratulation ausgehändigt und unterschrieben werden bzw. ist im Download-Bereich abrufbar. und muss eigenhändig unterschrieben in der Verwaltung abgegeben werden.

 

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