Grundsteuer 2025
Änderung der Rechtslage – neuer Grundsteuerbescheid
Ab dem 01.01.2025 kommt es zu Änderungen bei der Bewertung von Grundstücken. Grund dafür ist eine neue Rechtslage. Zudem werden auch die gesetzlichen Richtlinien für die Festsetzung der Grundsteuer angepasst.
Dies bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger von Schönheide, dass es im Jahr 2025 neue Grundsteuerbescheide geben wird. Die im zuletzt erteilten Grundsteuerbescheid festgesetzten Raten entfallen somit ab dem 01.01.2025 und sind erst mit Erhalt des neuen Bescheides wieder zu zahlen.
Die Gemeinde bittet Sie, diese Information zur Kenntnis zu nehmen und keine Zahlungen im Jahr 2025 ohne den neuen Grundsteuerbescheid zu tätigen.
Hinweise zur Zahlung ab 2025:
Haben Sie dem Kreditinstitut zur Zahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt, bitten wir Sie, diesen ab 2025 zu stornieren. Nach Erhalt des neuen Grundsteuerbescheides können Sie das Kreditinstitut mit einem neuen Dauerauftrag betrauen.
Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder nach Erlass des Bescheides.