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Gegendarstellung zu Sachverhalten - Berichterstattung Bergblick

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, 

liebe Eltern,

 

in der letzten Ausgabe des „Bergblick“ wurden Tatsachen bzgl. der Ergebnisse der Gemeinderatssitzung falsch dargestellt und berichtet.

Aufgrund von Rückfragen einiger Eltern sieht sich die Verwaltung nun sofort aufgefordert, die Sachverhalte richtig zu stellen. In der nächsten Ausgabe des Bergblick ist zudem eine schriftliche Korrektur zu erwarten, zu der die Redaktion aufgefordert wurde.

 

Zu den Sachverhalten:

 

  1. Kitagebühren: Die Darstellung, dass die Kitagebühren nicht mehr steigen werden, ist falsch. 

Die Änderung der Satzung dient dazu, damit die Kitagebühren von dem Jahr 2024 auf das Jahr 2025 nicht steigen sollen. In der Satzung ist die prozentuale Höhe des Elternbeitrages festgelegt. Folglich kann die prozentuale Höhe angepasst werden. Die Änderung der Satzung wirkt sich auch auf folgende Jahre aus. Wenn die Kalkulation für das Jahr 2026 ergibt, dass die Kosten steigen werden, steigt auch der Elternbeitrag für das Jahr 2026. Die Kosten der Kindertageseinrichtungen werden durch die Satzung prozentual weitergegeben. Eine Elternbeitragserhöhung für 2026 usw. nicht ausgeschlossen bzw. sogar wahrscheinlich aufgrund der Preisentwicklung. Diese Aussage kann die Eltern erheblich verunsichern, wenn sich der Gemeinderat für eine andere Möglichkeit entscheiden sollte. 

 

  1. Kitagebühren: Die Darstellung, dass der Beschluss abgelehnt worden sei, ist falsch

Der Beschluss GR-VIII-022/2024 ist per Geschäftsordnungsantrag in den Verwaltungs- und Finanzausschuss zurückverwiesen wurden. Das Ergebnis ist dabei offen.

 

  1. Einwohnerfragestunden: Die Darstellung, ein Gemeinderat könne ein Versäumnis bei Einwohnerfragestunden mahnen, ist falsch

Wie in der Gemeinderatssitzung am 29.10.2024 erläutert, besteht gemäß § 44 Abs. 3 der Sächsischen Gemeindeordnung keine Pflicht zur Durchführung von Einwohnerfragestunden. Entsprechend kann auch kein Versäumnis angemahnt bzw. gerügt werden.

 

 

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

Ihre Verwaltung

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